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26. Juli 2001

Pressemitteilung

Deutschland ist kein Ausreiseland

Anläßlich des G8-Gipfels in Genua wurden zahlreiche Ausreiseverbote verhängt, die das Recht auf politische Betätigung und die Grundrechte auf Freizügigkeit und Reisefreiheit außer Kraft gesetzt haben. Die deutschen Behörden stützen die erteilten Ausreiseverbote in vielen Fällen auf nicht rechtskräftig bestätigte Vorwürfe. Dies ist mit Rechtsstaatsprinzipien unvereinbar.

Von der vom BKA angelegten Fahndungsdatei können auch unbescholtene Bürger betroffen sein, wie auch der Datenschutzbeauftragte Joachim Jakob befürchtet (taz vom 23-7-2001).

So ist Marcus Hawel - Soziologe, Mit-Herausgeber des linken Online-Magazins Sopos.Org - Anfang Juli diesen Jahres gezielt den G8-Gipfel betreffend zur Fahndung ausgeschrieben worden (Schleierfahndung), um seine Teilnahme an den genehmigten, gewaltfreien Demonstrationen in Genua zu verhindern. Das ihn betreffende Ausreiseverbot galt für den Zeitraum vom 19. bis zum 23. Juli.

Für Fahndungsausschreibung und Erteilung des Ausreiseverbots wurden Daten rechtswidrig genutzt, die längst hätten gelöscht sein müssen. Ferner wird die im Jahr 2000 vorgenommene Änderung des Paßgesetzes, welche seinerzeit den Hintergrund hatte, deutschen Hooligans den Weg in ausländische Fußballstadien zu verwehren, ausgenutzt, indem es gezielt auf Personen angewendet wird, die sich im Ausland (links-)politisch betätigen möchten.

Dies zieht in vielen Fällen eine Kriminalisierung von unbescholtenen Menschen nach sich, die bisher bestenfalls durch zivilen Ungehorsam aufgefallen sind, nicht aber durch Straftaten. Die deutschen Behörden stützen die erteilten Ausreiseverbote lediglich auf Vorwürfe, die den betroffenen Personen in der z.T. weit zurückliegenden Zeit gemacht, jedoch nicht rechtskräftig bestätigt worden sind. Diese an Willkür grenzende Handhabung wird auch im Falle des Marcus Hawel mehr als deutlich: Er war lediglich einmal im Zusammenhang einer Anti-Expo-Demonstration in Hannover in einen Kessel geraten und daraufhin zusammen mit über 200 anderen friedlichen Demonstranten von der Polizei in Gewahrsam genommen worden. - Dies ist keine Straftat. (Im Gegenteil: Die Situation in Deutschland ist mittlerweile so weit fortgeschritten, daß jeder politisch bewußte Jugendliche damit rechnen muß, mindestens einmal in seinem Leben drastische Erfahrungen mit unangemessner Polizeigewalt zu machen.)

Der Vorwurf des Landfriedensbruchs wurde gegen Marcus Hawel nicht offiziell erhoben. Ihm wurde sogar versichert, daß die erhobenen Daten gelöscht werden. - Nun tauchen sie wieder auf und mit ihnen der Vorwurf des einmal angeblich begangenen Landfriedensbruchs. Dies ohne rechtskräftige Bestätigung.

Ein zweiter Vorwurf bezieht sich auf seine Beteiligung an einer Demonstration gegen Gegner der Wehrmachtausstellung, die im Dezember 1998 in Hannover stattgefunden hatte. Marcus Hawel hatte aus Angst, er könne auf dem Nachhauseweg von Rechtsradikalen angegriffen werden, eine CS-Gas-Dose zu Verteidigungszwecken bei sich. Er geriet schon vor der eigentlichen Demonstration in eine Polizeikontrolle; das CS-Gas wurde beschlagnahmt. Das Verfahren wurde damals wegen Belanglosigkeit eingestellt, nun reichen dem BGS und dem Verwaltungsgericht Freiburg diese Daten als hinreichender Grund, Marcus Hawel der "gewaltbereiten Szene" zuzurechnen, sowie davon auszugehen, er könne dem "Ansehen Deutschlands im Ausland schaden". Sein Antrag auf aufschiebende Wirkung des Ausreiseverbotes per Eilverfahren wurde abgelehnt, so wie auch die daraufhin eingelegte Beschwerde.

Marcus Hawel beabsichtigt nun, auf dem weiteren Klageweg nicht nur die Löschung der rechtswidrig genutzten Daten zu erreichen, sondern auch die Feststellung, daß alle Ausreiseverbote im Zusammenhang der politischen Betätigung rechtswidrig sind; bedenkt man, daß den deutschen Behörden schlichte, lange Zeit zurückliegende Vorwürfe ausreichen, eine nicht fundierte Gefahrenprognose willkürlich zu stellen, die die Grundrechte auf Freizügigkeit, politische Betätigung und Demonstrationsfreiheit nicht nur in Bezug auf den G8-Gipfel, sondern dauerhaft (da vermutlich zu jedem ähnlichen Anlaß immer wiederkehrend) einschränken!

Hier werden Rechtsstaatsprinzipien willkürlich außer Kraft gesetzt, auch in Bezug auf Europa, wurde doch in Nizza eine Grundrechtscharta initiiert, die Freizügigkeit und Demonstrationsfreiheit innerhalb Europas ausdrücklich mitbeinhaltet. Hier zeigt sich die besondere Brisanz und auch das öffentliche Interesse der Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich ihrer Demonstrationsfreiheit und ihres Rechtes auf politische Betätigung im Ausland.

Dies nehmen wir zum Anlaß, RightNow! zu gründen, einen "Verein zur Wahrung von politischen Rechten". Die Entwicklung von Göteborg über Salzburg bis hin zu Genua hat gezeigt: Es werden ganz offensichtlich entscheidende Kriterien des west-europäischen Rechtsstaatsprinzips einfach aufgegeben aus nicht weiter nachvollziehbaren Gründen der Staatsräson.

Wir gehen von dem politischen Interesse der Öffentlichkeit aus, von der sich hier eröffnenden Problematik sowie über Absicht und Verlauf der Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland zu erfahren.


Beate Malkus
Oliver Heins
Marcus Hawel

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Oliver Heins
Last modified: Tue Aug 28 11:52:20 CEST 2001

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