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Gewalttäterdatei Tausende müssten in die DateiVon Matthias Gebauer Allein das Beispiel Berlin zeigt, wie umfangreich die Liste in Zukunft werden könnte. So wurden dieses Jahr bei den traditionell gewalttätigen Demonstrationen zum 1. Mai 401 Personen festgenommen, gegen weitere 875 wurde ein Platzverweis ausgesprochen. Insgesamt müssten demnach allein von dieser Demonstration mehr als 1000 Personen in die Dateien aufgenommen werden. Ihnen könnte nach geltendem Recht für fünf Jahre bei jedem sich bietenden Anlass Ausreiseverbot erteilt werden. Doch bei der Aussprache von Platzverweisen ist die Polizei bei Großdemonstrationen "recht rigoros", wie beteiligte Beamte zugestehen. Meist werden die Verweise gegen alle Personen ausgesprochen, die sich an einem Platz aufhielten, wo randaliert wurde, um die Situation schnell zu beruhigen. In München wird schon geklagtRechtsexperten halten diese Erfassung für ungesetzlich. Da gibt es den Fall der 20-jährigen Schülerin aus Bayern, die in die Schweiz gereist war, um gegen das Weltwirtschaftsforum in Davos zu demonstrieren. Dort wurde sie von Schweizer Polizisten aufgegriffen und angezeigt. Die Folge zeigte sich erst im Juli 2001, als die Schülerin zu den Demonstrationen gegen ein weiteres Weltwirtschaftsforum nach Salzburg reisen wollte. Obwohl das Schweizer Ermittlungsverfahren längst eingestellt war, wurde die junge Frau in die Gewalttäterdatei aufgenommen und vom bayerischen Bundesgrenzschutz an der Ausreise gehindert. Ihre Anwältin wirft den Behörden nun vor, die Grundrechte ihrer Mandantin unverhältnismäßig eingeschränkt zu haben. Folgen auch für die KarriereDoch nicht nur für Reisen zu Demonstrationen hat die Speicherung eine weitreichende Wirkung. So kommen die Daten auch bei einer Sicherheitsüberprüfung des Arbeitgebers in Frage. Vor allem bei Einstellung in den öffentlichen Dienst werden solche Testate beim Bundeskriminalamt angefordert. Einer Einstellung würde ein Eintrag in die Liste einen Riegel vorschieben. Einen Trost gibt es: Nach geltendem Recht kann jeder Bürger Auskunft verlangen, welche Daten über ihn gespeichert sind. Als erste Auskunftsinstanz steht das BKA in der Pflicht. "Zur Not können sich die Bürger an mich wenden und ich beschaffe dann den Auszug", sichert der Bundesdatenschutzbeauftragte Joachim Jacob zu. Wenigstens, so gibt er leicht zynisch zu bedenken, könnten sich die Betroffenen dann die Reise zu den Grenzen sparen. Quelle: SPIEGEL Online vom 26. Juli 2001 [ top ]
Oliver Heins
Last modified: Tue Aug 28 12:08:07 CEST 2001
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