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Gewalttäterdatei

Schon der Verdacht genügt

Von Matthias Gebauer

Die Grenzkontrollen und Ausreiseverbote im Vorfeld des G-8-Gipfels in Genua bescherten vielen Aktivisten ein jähes Ende ihrer persönlichen Freiheit. Schon ein vager Verdacht reicht für die Aufnahme in die neue Gewalttäterdatei - nach Meinung von Anwälten eine verfassungswidrige Praxis.

Berlin - An der deutsch-schweizerischen Grenze war der Genua-Protest für fünf deutsche Aktivisten bereits zu Ende, bevor die Staatschefs überhaupt in der italienischen Hafenmetropole eingetroffen waren. Die Grenzer fanden die Namen der jungen Männer in der im Vorfeld erhobenen Datei der Gewaltbereiten und verweigerten ihnen die Ausreise.

Zumindest in zwei Fällen berief sich der Eintrag auf fragwürdige Gründe: Einer der Zurückgewiesenen hatte vor Jahren an einer Sitzblockade teilgenommen, bei der seine Personalien aufgenommen wurden. Obwohl das Verfahren eingestellt wurde, landete er in der im Innenmisterium so genannten "Genua-Datei". Der andere war ebenfalls bei einer friedlichen Aktion notiert worden. Für die eingeschalteten Anwälte stellt die Ausreiseverweigerung eine eklatante Einschränkung der verfassungsmäßig garantierten persönlichen Freiheitsrechte dar. Sie wollen die Fälle als Beispiel nehmen, um einen Musterprozess anzustrengen.

"Es besteht kein generelles Recht auf Ausreise"

Wie den jungen Männern an der Schweizer Grenze könnte es bei zukünftigen Protesten im Ausland noch vielen gehen. Denn der Kriterienkatalog der Anfang des Jahres abgesegneten Errichtungsanordnung für die bundesweit geführte Gewalttäterdatei ist sehr weit gefasst. Vor dem G-8-Gipfel beinhaltete die Liste nach Angaben des Innenministeriums etwa 2000 Personen, die als gewaltbereit galten.

Für Innenminister Otto Schily (SPD) ist die Datei eine wirksame Waffe, um deutsche Gewalttäter an der Ausreise zu hindern und so auch das Bild der Deutschen im Ausland "sauber" zu halten. Auch andere SPD-Innenpolitiker halten sie für richtig. Als erste Kritik an den Ausreiseverboten nach Genua laut wurde, formulierte es der Berliner Interims-Innensenator Erhard Körting ganz klar: "Es besteht kein generelles Recht auf Ausreise." Eine Aussage, die nach der Demontage der innereuropäischen Grenzkontrollen und insbesondere im einst eingemauerten Berlin "empört", wie es der grüne Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele ausdrückte.

Schily will die Dateien europaweit anlegen

Doch Minister Schily will noch weiter gehen. Gemeinsam mit dem bayerischen Innenminister Beckstein (CSU) plädiert er für eine europaweite Datei der gefährlichen Personen. Mit den Bildern der gewalttätigen Ausschreitungen von Genua im Rücken wollen die beiden einen weiteren Anlauf für dieses Projekt wagen.

Zum ersten Mal war die Idee solcher Dateien aufgekommen, als randalierende Hooligans bei der Europameisterschaft 1998 in Frankreich ganze Stadtteile in Schutt und Asche legten und den Polizisten Daniel Nivel in Lens schwer verletzten. Für Ströbele ist das kein Argument. "Wer das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung wahrnehmen will, darf nicht wie ein ertappter Fußball-Hooligan behandelt werden", meint er. Unterstützung bekommt er allein von der PDS, die die Speicherung der Daten ebenfalls für fragwürdig hält.

Polizei bestückt die Datei

Das Innenministerium versucht dieser Tage den Konflikt zu beruhigen. Grundlage für den Eintrag in die "Genua-Datei" waren nach Aussage der Schily-Behörde Ermittlungsverfahren, Verurteilungen und eben auch Verdachtsmomente auf den Straftatbestand des Landfriedensbruchs. "Wir wollen keine friedfertigen Demonstranten an ihren Rechten hindern, nur die Straftäter sollen hier bleiben", behauptet eine Sprecherin der Behörde.

Die Datei im Vorfeld der Genua-Proteste wurde aus Erkenntnissen der Landespolizeien und deren Abteilungen für Staatsschutz bestückt. Jedes Land liefert dem Bundeskriminalamt seine Daten zu, später können die Grenzschützer und die Landespolizeien über das Polizeidatensystem "Inpol" auf die Datensätze online zugreifen.

Kriterienkatalog nennt 20 Straftatbestände

Doch die Genua-Liste war nur der Anfang. Bundesweit wird zurzeit eine neue "Gewalttäterdatei" aufgebaut, die gewaltbereite Personen aus dem links- und rechtsextremistischen Bereich und politisch motivierte ausländische Straftäter auflisten soll. Wie viele Datensätze in dieser Datei bereits enthalten sind, will keine der beteiligten Behörden sagen. Das BKA sieht sich selbst lediglich als Verwalter der Daten. Einzig zu der Aussage, dass Bayern bisher "sehr fleißig" war, ließ sich der Sprecher hinreißen.

Dabei zeigt allein der Kriterienkatalog, dass in Zukunft Tausende politisch aktive Bürger mit einem Eintrag rechnen müssen. Insgesamt sind dort 20 Straftatbestände aufgelistet. Darunter Delikte gegen Leib, Leben oder fremde Sachen, die Bildung einer kriminellen Vereinigung, Verstöße gegen das Waffengesetz, Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, Landfriedensbruch oder - neben weiteren anderen - ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz.

Ein Platzverweis reicht

Die Verordnung schreibt vor, dass darin auch "Personen, gegen die Personalienfeststellungen, Platzverweise und Ingewahrsamnahmen" angeordnet wurden, erfasst werden sollen, wenn Verdacht besteht, dass die "Personen zukünftig Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen werden."

Diese Formulierung lässt der Sammelwut der Behörden freien Lauf, fürchten nicht nur Datenschützer. "Auf jeden Fall muss die Speicherung der Daten mindestens alle zwei Jahre überprüft werden, wenn dann keine weitere Straftat registriert wird, muss die Person wieder raus aus der Datei", fordert der Bundesdatenschutzbeauftragte Joachim Jacob. "Eine Anzeige oder einen Platzverweis kann man sich schnell einfangen", begründet er seine Einschätzung.

Zweiter Teil

Quelle: SPIEGEL Online vom 26. Juli 2001

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Oliver Heins
Last modified: Tue Aug 28 12:07:56 CEST 2001

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