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"Ein polizeiinterner Vorgang"Philipp T. durfte nicht nach Genua reisen, weil der BGS-Computer Daten enthielt, die eigentlich gelöscht sein solltenVon Karin Ceballos Betancur Philipp T. durfte nicht zum G-8-Gipfel nach Genua reisen. An der Grenze teilte man ihm mit, seine Anwesenheit in Italien drohe, "erhebliche Belange der Bundesrepublik Deutschland" zu gefährden. Das ist seine Vorgeschichte: 1996 eröffnete die Staatsanwaltschaft Bonn insgesamt drei Ermittlungsverfahren gegen den damals 19-jährigen Philipp T. Das erste wegen Bannkreisverletzung und Hausfriedensbruch, weil er an einem Protest gegen die Buchpräsentation eines rechten Autors teilgenommen hatte. Er wurde zu zehn Stunden gemeinnütziger Arbeit verpflichtet. Das Verfahren wurde eingestellt. Das zweite wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und Nötigung, weil er sich an einem Sitzstreik gegen eine Waffenmesse beteiligt hatte. Das Verfahren wurde eingestellt. Das dritte im November 1996 wegen besonders schweren Landfriedensbruchs, weil er bei einer nicht angemeldeten Demonstration gegen eine NPD-Veranstaltung festgenommen worden war. Es kam zu Schlägereien zwischen Demonstranten, Neonazis und Polizei. Das Verfahren wurde eingestellt. Gegenstand von Ermittlungsverfahren ist der Verdacht eines Gesetzesverstoßes. Das Polizeipräsidium Bonn teilte Philipp T. mit, daß seine Daten fünf Jahre lang gespeichert würden. Wegen seiner Mitgliedschaft bei der Antifa Bonn-Rhein-Sieg sei seine "Beteiligung an einer militanten, der öffentlichen Sicherheit entgegenlaufenden Aktion nicht auszuschließen". Die Speicherung erfolge "auch in seinem Interesse, sich durch eben diese Unterlagen von einem potentiellen Verdacht entlasten zu können". Als "Aussonderungsprüffrist" wurde der 1. Mai 2001 festgelegt. Am 1. Juni 2001 teilte das Polizeipräsidium Bonn seinem Anwalt mit, "daß eine weitere Aufbewahrung der über Ihren Mandanten bei mir vorgehaltenen erkennungsdienstlichen Unterlagen nicht mehr notwendig ist und einer Vernichtung zugestimmt werden kann". Die notwendigen Maßnahmen, auch zur "Löschung entsprechender Einträge im Informationssystem der Polizei", seien veranlaßt worden. Am 20. Juli brach Philipp T. mit einem Bus Richtung Genua auf, um sich dort an der zentralen Gegendemonstration zum G-8-Gipfel zu beteiligen. Philipp T. lebt seit drei Jahren in Frankfurt, wo er Rechtswissenschaften studiert. Der Kontakt zur Antifa Bonn-Rhein-Sieg ist durch den Umzug abgebrochen. Seit 1996 sind keine strafrechtlichen Erkenntnisse über ihn bekannt geworden. Der Bus erreichte die Grenze zur Schweiz gegen Mitternacht. "Unsere Ausweise wurden eingesammelt, wir mußten im Bus warten", erzählt Philipp T. "Dann kamen BGS-Beamte in den Bus und fragten nach mir, sehr freundlich. Im Gebäude wurde mir mitgeteilt, man könnte mir die Ausreise nicht gestatten, weil ich als bekannter Landfriedensbruchtäter registriert sei." In der Ausreiseuntersagung sei das für Begründungen vorgesehene Feld zunächst leer geblieben. Auf seine Nachfrage wurde der Satz vermerkt: "Es bestehen Anhaltspunkte dafür, daß der Antragsteller beabsichtigt, sich in Genua an gewaltsamen Ausschreitungen zu beteiligen." Er habe daraufhin verlangt, daß eine konkrete Begründung für seine Person angegeben werde. "Die Beamten sagten, das sei ein polizeiinterner Vorgang und würde mich nichts angehen." Philipp T. rief seinen Vater an, dessen Anwaltskanzlei ihn vertritt. "Da wurden sie unruhig. Vielleicht befürchteten sie, daß sie mich zu Unrecht festhalten. Sie fingen an, in Dateien zu suchen und zu telefonieren." Der nachgetragene zweite Satz der Begründung lautet: "Nach vorliegenden Erkenntnissen ist der Antragsteller bereits polizeilich in Erscheinung getreten. Am 08.11.96 in Bonn i.Z. mit einem Aufzug der linken Szene gegen eine rechtsextrem eingestufte Gruppierung. Dem Antragsteller wurden folgende Straftaten zur Last gelegt: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, schwerer Landfriedensbruch, gefährliche Körperverletzung, Sachbeschädigung u. Mitführen von Schußwaffen (Signalmunition)." Tatsächlich ermittelten die Behörden gegen Philipp T. nur wegen Verdachts des schweren Landfriedensbruchs, und nach Auskunft des Polizeipräsidiums Bonn hätten die Daten längst gelöscht sein müssen. Das ist die Hauptsache. "Offenbar ist damals alles, was auf der Demo verdachtsweise passiert ist, bei ihm mit aufgeführt worden", vermutet der Jurist und Vater von Philipp T. Seine Klage liegt beim Verwaltungsgericht Freiburg vor: Philipp T. gegen Bundesrepublik Deutschland wegen Ausreiseverbot. In einer Stellungnahme teilte das BGS-Amt Weil am Rhein später mit, die fahndungsmäßige Überprüfung von Philipp T. am 21. Juli habe ergeben, "daß er viermal in der Datei Landfriedensbruch ausgeschrieben ist (LKA München vom 10.07.01, LKA Düsseldorf vom 06.07.01, LKA Baden-Württemberg vom 06.07.01, PD Kaiserslautern vom 19.07.01)". Ob sich die Ausschreibungen auf das Ermittlungsverfahren vom November 1996 oder auf verschiedene Einzeldelikte beziehen sollen, ist unklar. Philipp T. sagt, er habe sich im fraglichen Zeitraum in keinem der aufgeführten Bundesländer aufgehalten. In Hannover hat sich der Verein "Right Now!" gegründet, um gegen die Einschränkung des "Rechts auf politische Betätigung durch willkürlich gestellte Gefahrenprognosen" vorzugehen. Sprecherin Beate Malkus kennt den Text der BGS-Stellungnahme von anderen Fällen. "Es werden immer diese drei Bundesländer genannt, immer mit denselben Daten Anfang Juli. Die Begründungen sind fast identisch." In einer Stellungnahme der Kanzlei, die Philipp T. vertritt, heißt es, das Landeskriminalamt Baden-Württemberg habe auf Anfrage mitgeteilt, "es solle häufiger vorkommen, daß der BGS Daten, die in polizeilichen Dateien vorgehalten werden, falsch auswerte". Die Polizei des Landes speichere in ihrem Informationssystem keine Daten über Philipp T. Zu Fragen, wie die Datei Landfriedensbruch aufgebaut ist, wie viele Personen darin erfaßt sind und nach welchen Kriterien die Auswahl erfolgt, teilt Helga Schumacher, Sprecherin des Bundesdatenschutzbeauftragten, mit: "Ich bin da ähnlich hilflos wie Sie. Die Datei war jahrelang ruhig, und ich habe die Einrichtungsanordnung nicht gesehen." Ein Sprecher des Bundeskriminalamts in Wiesbaden erklärt, bei der Einrichtungsanordnung handele es sich um eine Verschlußsache. Die Weitergabe der Daten aller des Landfriedensbruchs Beschuldigten, Angeklagten oder Verurteilten erfolge automatisch, für den Inhalt der Datei seien die jeweiligen Behörden verantwortlich. Wenn keine neuen Erkenntnisse anfielen, erfolge die Löschung automatisch nach Ablauf von fünf Jahren, die im Fall von Philipp T. aber noch nicht verstrichen seien. Erfaßte Personen würden nur dann darüber informiert, daß sie in der Datei geführt werden, wenn sie sich selbst mit einer Anfrage an die Behörden wenden. Zum zahlenmäßigen Umfang der Datei könne er keine Angaben machen. Tags darauf verweist ein Kollege beim BKA "wegen der politischen Brisanz" bezüglich sämtlicher Fragen in Zusammenhang mit Genua an die Pressestelle des Bundesinnenministeriums, die zwei Tage lang für keine Stellungnahme zur Verfügung steht. Bei der Pressestelle des Polizeipräsidiums Bonn heißt es: "Wenn wir mitgeteilt haben, daß die Daten gelöscht worden sind, dann sind sie gelöscht worden." Wie sie beim BGS in Weil am Rhein dennoch auf dem Computerbildschirm auftauchen konnten - das bleibt die Frage. Quelle: Frankfurter Rundschau vom 28. August 2001 [ top ]
Oliver Heins
Last modified: Tue Aug 28 12:48:57 CEST 2001
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