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Rolf Gössner

Reisefreiheit 2001

Wie jedes Jahr zur Sommerzeit begibt sich das Volk der Deutschen auf Urlaubsreise - nach Spanien, Frankreich, Italien, in alle Welt. Seit dem Fall der Mauer dürfen an dieser Reisefreiheit auch die »Brüder und Schwestern« aus der ehemaligen DDR teilhaben. Alle Deutschen genießen nicht nur »Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet«, wie Artikel 11 des Grundgesetzes verheißt, sondern darüber hinaus auch Handlungs- und Bewegungsfreiheit nach Artikel 2. Sie dürfen die Bundesrepublik verlassen, um sich in nahen und fernen Ländern zu sonnen, zu entspannen und zu bilden.

Doch im Sommer 2001 reißen die Behörden große Löcher in die Grundrechte der Reisefreiheit. Grund: Das »Ansehen Deutschlands in der Welt« ist mal wieder in Gefahr, womit allerdings nicht die Neonazis gemeint sind, die Fremde durch die Straßen jagen und ermorden, auch nicht randalierende deutsche Hooli-gans in Frankreich oder ebensolche Ballermänner auf Mallorca, nein, ganz andere Bürger dieses Landes werden gewaltsam daran gehindert, die Bundesrepublik zu verlassen: Menschen, die gegen den ungebändigten freien Welthandel, gegen Ausbeutung und soziale Ungerechtigkeit, gegen das zunehmende Wohlstandsgefälle in der Welt demonstrieren wollen - für eine gerechte Weltwirtschaftsordnung, für Entschuldung der ärmsten Länder, für globalen Umweltschutz. Menschen, die dort demonstrieren wollen, wo es angebracht ist, nämlich beim G-8-Gipfel der sieben reichsten Industrieländer und Rußlands in Genua. Längst zeichnet sich am internationalen Horizont eine neue vielfältige und transnational agierende oppositionelle Bewegung ab, die zusammen mit Nichtregierungsorganisationen gegen die neoliberalen Globalisierungspläne der G-8-Staaten mobilisiert. Die Globalisierungsgegner und Gipfelstürmer, überwiegend friedlich, teils militant, bekommen mehr und mehr Zulauf und sind in aller Welt präsent, ob bei dem spektakulären Auftakt zur Tagung der Welthandelsorganisation (WTO) in Seattle 1998, beim Treffen des Internationalen Währungsfonds (IWF) in Prag, beim EU-Gipfel im schwedischen Göteborg, wo die Polizei erstmals Schußwaffen einsetzte, oder nun beim Weltwirtschaftsgipfel im italienischen Genua.

Genua hatte sich in eine Polizeifestung verwandelt. Etwa 20.000 Sicherheitsbeamte sollten die Staatschefs vor den weit über Hunderttausend Demonstranten schützen. Die »rote Zone«, in der die Gipfelteilnehmer im Palazzo Ducale tagten, war mit meterhohen Metallgitter-Absperrungen zur hart umkämpften Hochsicherheitszone ausgebaut worden. Bahnhöfe und Hafen wurden gesperrt, Flugzeugträger, Minenräum- und U-Boote patrouillierten, Luftabwehrraketen sicherten den Flughafen. Der Genua-Gipfel 2001 steht für polizeilich-militärische Eskalation, die schließlich ein Todesopfer auf Seiten der Demonstranten und zahlreiche Verletzte auf beiden Seiten forderte.

Dieser Gipfel markiert einen Tiefpunkt der Bewegungs-, Reise- und Demonstrationsfreiheit. Hunderten mutmaßlichen Demonstranten war die Einreise nach Italien verweigert worden, weil die Grenzschützer sie als »gefährlich« eingestuft hatten. In den Grenzbereichen Bayerns, auf Flughäfen, Bahnhöfen und in Zügen versuchte die Polizei mit Schleierfahndungen potentielle Genua-Fahrer aufzuspüren. Einer bislang unbekannten Zahl von Menschen wurde die Ausreise verwehrt. So durfte etwa Ossietzky-Autor Marcus Hawel aus Hannover nicht nach Genua reisen, weil ihm der Bruch des Landfriedens vorgeworfen wird. Diesen strafrechtlichen Vorwurf zog er sich im Jahr 2000 bei einer Anti-Expo-Demonstration zu, als er in einen Polizeikessel geriet und polizeilich erfaßt wurde. Obwohl gegen ihn kein Verfahren eingeleitet, keine Anklage erhoben wurde und obwohl ihm die Polizei die Löschung der erhobenen Daten zusicherte, gilt er nun als potentieller »Landfriedensbrecher«; sein Reisepaß wurde einbehalten, die Ausreise nach Italien an der deutschen Grenze zur Schweiz verwehrt.

Solche Ausreiseverbote sollen sich, so die offizielle Version, gegen polizeibekannte politische Gewalttäter richten, die entweder in der seit Anfang der 90er Jahre geführten Landfriedensbruch-Datei oder in der neuangelegten »Zentral-Datei für linke Gewalttäter« beim Bundeskriminalamt (BKA) erfaßt sind. In diese Dateien werden laut BKA-Gesetz nicht nur Daten von rechtskräftig verurteilten Personen aufgenommen, sondern auch von bloß Verdächtigen und Beschuldigten sowie Personen, gegen die lediglich Personalienfeststellungen, Platzverweise und Ingewahrsamnahmen »zur Verhinderung anlaßbezogener Straftaten« angeordnet wurden, »wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß die Personen zukünftig Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen werden«. Daten von Erwachsenen und Jugendlichen werden grundsätzlich fünf Jahre, von Kindern (!) zwei Jahre lang gespeichert; eine Verlängerung ist möglich.

Die Beschränkung der Reisefreiheit beginnt weit im Vorfeld: In Nordrhein-Westfalen suchten Polizisten verdächtige Personen heim und warnten sie vor gewalttätigem Protestieren in Genua (im Behördendeutsch heißt solche Heimsuchung »Gefährderansprache«). Nebenbei drohten sie auch schon mal mit Vorbeugehaft. Brandenburg verhängte gegen 15 linke Jugendliche Ausreiseverbote; sie durften für die Dauer des G-8-Gipfels ihren Wohnort nicht verlassen. Das Verwaltungsgericht Berlin wies die Beschwerden zweier Berliner gegen die Reiseverbote ab. Dem öffentlichen Interesse an der Verhütung von Straftaten gebühre der Vorrang vor den Interessen der Betroffenen, urteilten die Richter, denn es könne nicht ausgeschlossen werden, daß sich die Antragsteller an Gewaltaktionen in Genua beteiligen wollten. Die verhängten Meldeauflagen würdigte das Gericht als »zumutbare Unannehmlichkeit« - schließlich hätten sie in der Vergangenheit an »vielfältigen Veranstaltungen der linken Szene auch außerhalb Berlins teilgenommen«.

Schon Ende Juni 2001 klingelten zwei Polizeibeamte bei Tanja H. an der Tür. Sie überbrachten einen Beschluß des Kreisverwaltungsreferats München. Die Jugendliche müsse sich täglich zweimal zwischen 9 und 11 Uhr sowie zwischen 16 und 18 Uhr bei einer Polizeidienststelle melden, sonst drohten Unterbindungsgewahrsam und Zwangsgeld. Außerdem wurden Paß und Personalausweis eingezogen und die Ausreise nach Österreich untersagt. Begründet wurde diese massive Einschränkung ihrer Bewegungsfreiheit und des Versammlungsrechts mit angeblichen Anhaltspunkten, die politisch engagierte Tanja H. könnte sich an gewaltsamen Protesten gegen das World Economic Forum (WEF) in Salzburg beteiligen. Sie war schon einmal während einer Demonstration gegen das WEF im Januar 2001 in Davos vorübergehend festgenommen worden, allerdings wurden die Ermittlungen gegen sie eingestellt.

Das Kreisverwaltungsreferat gab sich richtig Mühe, die Maßnahmen auch historisch zu begründen: Ließe man Tanja H. gewähren, drohe eine »Beeinträchtigung der auswärtigen Belange der Bundesrepublik«, wobei besonders zu berücksichtigen sei, »daß ... im Hinblick auf das belastete historische Erbe der Bundesrepublik radikalen Umtrieben von Personen ... im Ausland ein besonderes Gewicht beigemessen wird«. Demonstrationen von Globalisierungskritikern im Ausland in einem Atemzug zu nennen mit den schlimmsten Verbrechen Nazi-Deutschlands, mit Massenmord und Kriegsverbrechen - auf eine solche Idee muß man erst mal kommen, um historisch belastete Ausreiseverbote »rechtsstaatlich« zu begründen!

Berlins neuer Innensenator Erhart Körting (SPD) belästigte seine Landsleute anläßlich der Genua-Reiseverbote mit der Erkenntnis, es gebe überhaupt kein Grundrecht auf Ausreise. Für diejenigen, die 1990 die Mauer überwunden und die Reisefreiheit erkämpft haben, dürften diese Worte eher zynisch klingen. Die Berliner Bürokratie beließ es nicht beim punktuellen Ausreiseverbot, sondern ließ über das Landeseinwohneramt die Ausweisdokumente von Globalisierungsgegnern gleich für insgesamt zehn europäische Staaten sperren - neben Italien u.a. auch Ungarn, die Schweiz und Frankreich. Grund: Die Betroffenen seien »in der Vergangenheit mehrfach durch gewalttätiges Verhalten auffällig geworden«. Als Rechtsgrundlage dient das Paßgesetz, das erst im Jahr 2000 entsprechend verschärft wurde. Danach können Reisebeschränkungen in die Pässe von bekannten »Gewalttätern« eingetragen werden, sofern eine »erhebliche Gefährdung von Belangen der Bundesrepublik« vorliegt. Wer die Beschränkungen mißachtet, kann mit Freiheitsentzug von bis zu einem Jahr bestraft werden.

Die Möglichkeit, aktenkundigen »Gewalttouristen« vorübergehend den Paß zu entziehen, wurde ebenfalls mit dieser Novellierung des Paßgesetzes eingeführt - ursprünglich um gewalttätige Hooligans daran zu hindern, zu Fußballspielen ins Ausland zu fahren. Auslöser waren Ausschreitungen bei der Weltmeisterschaft 1998 in Frankreich, wo der Polizist Daniel Nivel schwer verletzt worden war. Mit Hooligans wurde die gesetzliche Verankerung von Paßentzug und Reiseverbot begründet - die damals vereinzelt artikulierte Befürchtung, die Regelung könne auf andere Zielgruppen ausgeweitet werden, hat sich nun bestätigt: Auch als »Polit-Hooligans« diffamierte Demonstranten werden bei einem Verdacht auf Gewaltbereitschaft mit Ausreiseverboten belegt, wodurch nicht nur die Bewegungs-, sondern auch die Versammlungsfreiheit der Betroffenen empfindlich eingeschränkt wird.

Nach den gewaltsamen Auseinandersetzungen während des EU-Gipfels in Göteborg war ein Sondertreffen der EU-Innenminister einberufen worden, um solche Ereignisse künftig zu verhindern. Dabei tat sich Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) mal wieder als Hardliner hervor. Er wollte seinen EU-Kollegen die bundesdeutschen Errungenschaften schmackhaft machen. Allerdings konnte er sich mit seinem Vorschlag einer europaweiten Datei für Gewalttäter (»Chaoten-Datei«) ebenso wenig durchsetzen wie mit der Aufforderung an seine europäischen Kollegen, das Instrument des Ausreiseverbots überall einzuführen. Die meisten EU-Staaten machten noch verfassungsrechtliche und politische Bedenken geltend. Ob diese Bedenken nach den gewaltsamen Auseinandersetzungen in Genua noch Bestand haben, ist mehr als fraglich.

Marcus Hawel hatte sich übrigens beim Verwaltungsgericht Freiburg per Eilantrag gegen das Ausreiseverbot gewehrt. Der Antrag wurde abgelehnt, weil davon auszugehen sei, Hawel könne »dem Ansehen Deutschlands im Ausland schaden«. Die daraufhin eingelegte Beschwerde blieb ebenfalls erfolglos. Er will nun auf dem weiteren Klageweg nicht nur die Löschung der rechtswidrig genutzten Daten erreichen, sondern auch die Feststellung der Rechtswidrigkeit des Ausreiseverbots. Wenn eine willkürlich gestellte Gefahrenprognose ausreiche, die Grundrechte auf Freizügigkeit und Demonstrationsfreiheit (sicher nicht nur im Hinblick auf dieses eine Gipfeltreffen, sondern aus ähnlichen Anlässen immer wieder) einzuschränken, dann sei das mit Rechtsstaatsprinzipien ebenso unvereinbar wie mit der Europäischen Grundrechtscharta, die, wie vor einigen Monaten auf dem EU-Gipfel von Nizza vereinbart, eben diese Grundrechte ausdrücklich garantieren soll.

Quelle: Ossietzky 15/2001

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Oliver Heins
Last modified: Tue Aug 28 11:56:15 CEST 2001

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