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Kollektive Unschuld

Anmerkungen zu Funktion und Intention der neuen Debatte um Flucht und Vertreibung

von Samuel Salzborn


Man will über "deutsche Opfer" reden, ohne tatsächlich über den Nationalsozialismus zu sprechen.

Der Spiegel hat nicht unbedingt immer recht. Gewiß aber in diesem Fall: "... die Zeiten, in denen es schlicht als ungebührlich galt, nicht allein das vom NS-Terror der Welt zugefügte, sondern auch das selbst erlittene Leid zu diskutieren, gehen nun offenkundig zu Ende." Endlich, so kann man dieser Tage nahezu unisono in der bundesdeutschen Presse lesen, sei das Tabu gebrochen, endlich könne über "die Deutschen als Opfer" geschrieben, gesprochen und getrauert werden. Im neuen deutschen Opferdiskurs ist nach einigen Irrungen und Wirrungen sowie Umwegen der Projektion in den letzten Jahren damit der Gegenstand unzweideutig benannt: die Flucht und Vertreibung der Deutschen.

Freilich wolle man nicht den Nationalsozialismus verschweigen und gewiß auch ganz offen und ohne Vorbehalte über die Geschichte befinden. Nur müsse Schluß sein mit Rechthaberei und Denkverboten, schließlich wolle man doch endlich unbefangen mit seiner Geschichte umgehen. Und auch nicht von gar zu faktenverliebter Seite ständig vorgehalten bekommen, Täternation zu sein, während man doch so gern endlich auch Teil der internationalen Opfergemeinschaft sein möchte. Wichtig an der Debatte sei, so der Historiker Hans-Ulrich Wehler, daß sie "befreiend" wirkt.

Das Ziel der neuerlichen Debatte um Flucht, Vertreibung und Umsiedlung der Deutschen infolge des Nationalsozialismus ist dabei vor allem eines nicht: eine Auseinandersetzung mit den individuellen Schicksalen und Traumatisierungen der Menschen, die es - das hat der Sozialpsychologe Alfred Krovoza jüngst überzeugend gezeigt - unabhängig von einer Kategorisierung des Opfer-Täter-Verhältnisses gab. Denn die Traumatisierung bezieht sich gleichermaßen auf erlittene wie ausgeübte Gewalt und beinhaltet als Ergebnis von Gewalterfahrungen zunächst keine politische oder moralische Wertung oder Schuldzuweisung. So konnten sich auch die Deutschen als eine "derart in ihren Wahnzielen bloßgestellte, der grausamsten Verbrechen überführte Population" in der unmittelbaren Nachkriegszeit um nichts anderes kümmern, "als um sich selbst", wie Alexander und Margarete Mitscherlich es in "Die Unfähigkeit zu trauern" so treffend formuliert haben.

Die in der Zeit nach Ende des Zweiten Weltkriegs zu attestierende Schuldabwehr und Vergangenheitsverleugnung ging einher mit einer geradezu rituellen Kultivierung der eigenen Unschuld und des eigenen Opferstatus. Daß dies zwar wissenschaftlich, politisch und literarisch bis in die Gegenwart zu einem nicht mehr überschaubaren Berg an Büchern zum Thema Flucht und Vertreibung geführt hat, es aber zugleich keine kritische Reflexion über die verdrängten Ursachen gab, erklärt die absurde Behauptung, es habe ein gesellschaftliches Tabu gegeben, über das Thema zu sprechen. Man müßte nicht extra Marcel Reich-Ranicki als prominente Autorität und glaubwürdigen Zeugen aufbieten, der gegenüber der FAZ auf die Inexistenz eines solchen Tabus hingewiesen hat; es genügte bereits ein offener Blick auf die Vergangenheit, um zu wissen, daß es innergesellschaftlich mindestens ein Thema gab, das in der Bundesrepublik zu keinem Zeitpunkt mit einem Sprechverdikt belegt gewesen ist: die Flucht und Vertreibung der Deutschen.

Die jüngsten Fernsehserien von ARD ("Die Vertriebenen. Hitlers letzte Opfer") und ZDF ("Die große Flucht"), die derzeit etwas ruhiger gewordenen Diskussionen über das von den Vertriebenenverbänden geforderte "Zentrum gegen Vertreibungen", ja auch der mediale Rummel um die Novelle "Im Krebsgang" aus der Feder von Günter Grass zeigt vielmehr, dass hier ein Thema mühsam aus seinem geschichtlichen Kontext herausgebrochen werden soll, der zwar zum sicher best erforschten, aber zugleich auch am wenigsten kritisch reflektierten Abschnitt der deutschen Geschichte gehört: Man will über "deutsche Opfer" reden, ohne tatsächlich über den Nationalsozialismus zu sprechen. Der historische Kontext soll verschwinden, die ursächlichen Zusammenhänge von deutscher Volkstums- und Vernichtungspolitik auf der einen und Umsiedlung der Deutschen in Konsequenz auf diese Politik auf der anderen Seite sollen aus dem Gedächtnis herausredigiert werden, ohne daß sie jemals ernsthaft im gesellschaftlichen Diskurs reflektiert worden wären.

Dem stets halluzinierten Vorwurf einer deutschen Kollektivschuld, den es tatsächlich von alliierter und assoziierter Seite nicht gegeben hat, wird mit einer Geschichtsinterpretation begegnet, die geradewegs auf die Schaffung eines Mythos deutscher Kollektivunschuld zusteuert. Dazu muß freilich der Nationalsozialismus historisch entsorgt werden, was keinesfalls die Leugnung der Geschichte bedeutet. Dazu muß in der Gegenwart auch von schier unüberbietbaren Grausamkeiten in aller Welt berichtet werden, womit die Singularität von Auschwitz zu exportieren versucht wird - etwa nach Jugoslawien. Und dazu muß vor allem eine Kollektivierung individueller Schicksale von deutschen Flüchtlingen vorgenommen werden, die den Blick frei gibt auf eine ausschließlich moralisierende und damit entpolitisierte Sicht auf die Geschichte.

Unabhängig von den individuellen, sicher oftmals auch erschütternden Schicksalen der Flüchtlinge stellt die damit forcierte Generalisierung von Flucht und Vertreibung der Deutschen infolge des Zweiten Weltkriegs als Unrecht keine historisch adäquate Interpretation dar. Der Versuch zur Durchsetzung dieses Postulats ist vielmehr die bewußte Entkontextualisierung der Vergangenheit. Durch die Vermengung von Individuellem und Kollektivem, von Narrativem und Faktischem, von Interpretation und Wirklichkeit wird die Auflösung der gesellschaftlichen Wahrnehmung von historischer Kausalität erstrebt. Denn eine fragmentarisierte Geschichtsdarstellung, bei der Ursachen und Akteure, vor allem aber auch Motive und Interessen aus dem Bewußtsein getilgt sind, erlaubt eine sich auf Beliebigkeit gründende Politik in der Gegenwart, die aufgrund ihres Ahistorizismus zwar entpolitisiert, aber damit alles andere als unpolitisch ist.

Problematisch an dem neuen deutschen Opferdiskurs ist dabei nicht, den Gegenstand Flucht und Vertreibung als solchen zu thematisieren und sich um eine adäquate Einordnung und Interpretation zu bemühen. Zu kritisieren ist vielmehr die Art und Weise, in der diese Auseinandersetzung mit der Vergangenheit geschieht. Denn es geht in dem neuen deutschen Opferdiskurs gerade nicht um die Auseinandersetzung mit dem individuellen Schicksal und Leid der betroffenen Menschen, sondern um den Versuch einer Interpretation von Flucht und Vertreibung als kollektiv zu sanktionierendes Unrecht. Dabei steht selbstredend nicht die Aufklärung über die Vergangenheit im Zentrum, sondern das Bestreben nach Schaffung und Formung einer kollektiven Opferidentität.

Der Charme des Opferstatus ist dabei so verlockend, daß schon fast als Vaterlandsverräter und Nestbeschmutzer geziehen wird, wer es wagt auf die Inkorrektheit der Klassifizierung von Flucht und Vertreibung als Unrecht hinzuweisen. Nicht nur, daß die Umsiedlung der Deutschen in Konsequenz auf den Nationalsozialismus und in Konsequenz auf die Massenvernichtung der europäischen Juden erfolgte. Sie wurde in dem bis heute gültigen Potsdamer Abkommen (Artikel XIII) völkerrechtlich verbindlich festgelegt. Daß mit einer Anerkennung von Flucht, Vertreibung und Umsiedlung als Unrecht auch materielle Konsequenzen verbunden sein würden, ist aufgrund des Rechtscharakters des Begriffs evident. Wie diese Konsequenzen im einzelnen aussehen könnten, darauf gibt der aktuelle Kampf gegen die Beneš-Dekrete - von denen nur einige wenige überhaupt die Behandlung der deutschen Minderheit zum Gegenstand hatten, während sie im Kern die Staatlichkeit und Souveränität der Tschechoslowakei und in deren Folge die der heutigen Tschechischen Republik garantier(t)en - einen Vorgeschmack. Unabhängig von der noch nicht abschließend geklärten normativen Bedeutung dieser Diskussion in Bezug auf den EU-Beitritt der Tschechischen Republik verdeutlicht ein Großteil der aktuellen politischen Erklärungen den besonders bei konservativen Kräften bestehenden Unwillen, die geschichtliche Realität anzuerkennen und sich mit den historischen Reaktionen auf die nationalsozialistische Volkstums- und Vernichtungspolitik abzufinden. Und das hieße anzuerkennen, daß trotz allen individuellen Leids und aller individueller Ungerechtigkeit die Umsiedlung der Deutschen die notwendige Konsequenz auf eine NS-Politik war, in der eben jene deutschen Minderheiten soziale und politische Konflikte geschürt haben, die eine wesentliche Voraussetzung für die Zerschlagung der osteuropäischen Nationalstaaten darstellten.

Die versuchte Konstruktion einer kollektiven deutschen Opferidentität stellt somit auch nicht weniger in Frage, als die Gültigkeit des zentralen rechtlichen Fundaments der europäischen Nachkriegsordnung: des Potsdamer Abkommens, in dem die Umsiedlung der Deutschen wie bereits erwähnt völkerrechtlich verbindlich festgelegt wurde. Denn die Klassifizierung von Flucht und Vertreibung als Unrecht würde einen Teil des Potsdamer Abkommens für nichtig erklären und damit grundsätzlich dessen rechtliche Verbindlichkeit in Abrede stellen. Nicht zufällig haben der britische Premierminister Tony Blair und der russische Präsident Wladimir Putin kürzlich auch entsprechenden Revisionsbestrebungen deutlich widersprochen, denn diesmal wird dieses Fundament nicht nur - wie noch bei entsprechenden Verbalinjurien vor der osteuropäischen Transformation 1989/90 - symbolisch in Frage gestellt. In dieser Hinsicht wäre die "befreiende" Wirkung der aktuellen Debatte durchaus wert, problematisiert zu werden.

Samuel Salzborn ist Diplom-Sozialwissenschaftler und Lehrbeauftragter am Institut für Politikwissenschaft der Universität Giessen. Kürzlich erschien von ihm "Heimatrecht und Volkstumskampf. Außenpolitische Konzepte der Vertriebenenverbände und ihre praktische Umsetzung" (Offizin Verlag). Der Beitrag erschien zuerst in der Wochenzeitung Freitag vom 26. April 2002.

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